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Allgemeine Geschäftsbedingungen

(1) Gegenstand dieser AGB

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen und die gegenseitigen Rechte und Pflichten der JETZT mobil GmbH (nachfolgend „Anbieter“ genannt) mit denjenigen Personen, die das Carsharing-Angebot der JETZT mobil GmbH durch Abschluss eines Nutzervertrages, welcher mit einer erfolgreichen Registrierung zum benannten Angebot automatisch zustande kommt, in Anspruch nehmen (nachfolgend „Nutzer“ genannt).

(2) Allgemeine Nutzungsvoraussetzungen

  1. Um das Carsharing-Angebot des Anbieters nutzen zu können, ist eine einmalige und erfolgreich abgeschlossene Registrierung in mindestens einem der vom Anbieter angebotenen Tarifen notwendig. Um eine Registrierung erfolgreich abzuschließen und die Nutzungsberechtigung (3) zu erlangen, wird die Identität des Nutzers digital verifiziert. Im Rahmen dieser Verifizierung werden benötigt:
    • ein Datenverarbeitungsgerät mit Kamera (PC mit Kamera, Smartphone, Tablet, o.ä.)
    • der Personalausweis
    • der Führerschein
    Die digitale Überprüfung des Führerscheins ist vom Nutzer regelmäßig (mindestens einmal pro Jahr) zu wiederholen. Der Anbieter stellt dies mithilfe einer individuellen digitalen Information an den Nutzer sicher.
  2. Zudem benötigt der Nutzer die JETZT mobil Smartphone-Applikation (App) in ihrer jeweils aktuellen Version. Die während der Registrierung im Kundenkonto des Nutzers hinterlegte E-Mail-Adresse dient dem Nutzer in Verbindung mit dem selbst gewählten Passwort als Login Merkmal für die Apps und dem Anbieter als eindeutiges Identifikationsmerkmal.

(3) Nutzungsberechtigung

  1. Zur Fahrt mit einem Fahrzeug des Anbieters ist nur derjenige berechtigt, der mit dem Anbieter zuvor einen wirksamen Nutzungsvertrag geschlossen hat. Es ist dem Nutzer untersagt, anderen Personen das Führen des Fahrzeuges zu überlassen.
  2. Reservierungs- und nutzungsberechtigt sind nur solche Personen, die:
    • einen festen Wohnsitz, im Sinne einer ladungsfähigen Postanschrift, in Deutschland haben,
    • im Besitz eines Personalausweises sind,
    • Inhaber eines Bankkontos (für das SEPA-Lastschriftverfahren) oder einer Kreditkarte (VISA oder Mastercard) sind,
    • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
    • im Besitz einer zur Führung eines Kraftfahrzeuges erforderlichen, in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis sind und alle darin gegebenenfalls enthaltenen Bedingungen und Auflagen erfüllen.
  3. Vor jedem Fahrtantritt muss die App genutzt werden und eine aktive Buchung im System angelegt sein.
  4. Nutzungsberechtigt sind ebenfalls Firmen, Vereine und Organisationen. Die Grundlage hierfür bildet eine einmalige und erfolgreich abgeschlossene Registrierung im Firmentarif. Nach dieser Registrierung können die JETZT mobil Fahrzeuge selbstständig von allen freigegebenen Mitarbeitenden per App gebucht und gefahren werden.

(4) Buchung

  1. Die Buchung erfolgt über die Apps und kann zusätzlich auch über das Internet erfolgen.
  2. Der Nutzer hat die Wahl zwischen zwei Nutzungsarten:
    1. Stationsbasiertes Carsharing:
      Die Anmietung und Rückgabe des Fahrzeuges erfolgt an einer durch den Anbieter festgelegten Station. Beabsichtigt der Nutzer, ein Fahrzeug zu entleihen, ist er verpflichtet, dieses zuvor beim Anbieter zu reservieren und den für die Entleihung gewünschten Zeitraum anzugeben.
    2. Free Floating:
      Die Anmietung und Rückgabe des Fahrzeuges erfolgt innerhalb einer durch den Anbieter festgelegten Zone. Eine Nutzung ist spontan möglich.
  3. Unabhängig von der durch den Nutzer gewählten Nutzungsart ist der Anbieter lediglich verpflichtet, dem Nutzer ein mit der gebuchten Fahrzeugklasse vergleichbares Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Der Nutzer hat keinen Anspruch darauf, ein bestimmtes Fahrzeug zu entleihen.

(5) Stornierung

  1. Eine bereits erfolgte Buchung kann von beiden Vertragsparteien sowohl vollständig als auch lediglich für einen bestimmten Teil des Buchungszeitraumes storniert werden. Dem Anbieter steht es (außer in den nachfolgend unter Absatz II und III genannten Fällen) grundsätzlich frei, für eine Stornierung durch den Nutzer Entgelte nach der geltenden Sonderpreisliste zu erheben. Es bleibt dem Nutzer vorbehalten, den Nachweis keines oder nur eines geringeren durch die Stornierung entstandenen Schadens zu erbringen.
  2. Für eine Stornierung durch den Nutzer werden keine Entgelte erhoben, wenn die Stornierung bis spätestens 24 Stunden vor Beginn des gebuchten Zeitraumes vorgenommen wird.
  3. Eine Stornierung ist außerdem dann kostenfrei, wenn der Anbieter nicht in der Lage ist, dem Nutzer das gebuchte Fahrzeug oder ein gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Hierüber informiert der Anbieter den Nutzer sobald ihm dies möglich ist.

(6) Zugangsmittel

  1. Als Zugangsmittel zu den Fahrzeugen des Anbieters dienen die Apps des Anbieters. Voraussetzung ist, dass der Nutzer über ein Mobiltelefon verfügt, welches den technischen Anforderungen dieser App genügt. Bei jedem Download der App wird automatisch geprüft, ob das verwendete Mobiltelefon diese Anforderungen erfüllt. Der Anbieter garantiert keine Kompatibilität.
    Für die Möglichkeit der mobilen Datenkommunikation hat der Nutzer selbst zu sorgen und auch etwaige Kosten der Datenübertragung, die gegenüber seinem Mobilfunkanbieter entstehen, selbst zu tragen.
  2. Eine Weitergabe des Zugangsmediums sowie des Passwortes der App des Anbieters an nicht nutzungsberechtigte Personen ist nicht gestattet.
  3. Bei Verlust des Zugangsmediums ist dies dem Anbieter unverzüglich durch den Nutzer mitzuteilen. Werden durch den Verlust oder die Weitergabe des Zugangsmediums Schäden verursacht, haftet der Nutzer für diese im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Dem Nutzer bleibt der Nachweis keines oder eines geringeren Schadens vorbehalten.
  4. Die unter Absatz II – III genannten Regelungen finden sinngemäß auch dann Anwendung, wenn dem Nutzer durch den Anbieter etwaige andere Zugangsmedien ausgehändigt wurden.

(7) Voraussetzung für die Übernahme des Fahrzeuges

  1. Ein Fahrzeug des Anbieters darf vom Nutzer nur übernommen werden, wenn dieser im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und einen gültigen Führerschein bei sich führt. Dieser muss während der Nutzung des Fahrzeuges ununterbrochen mitgeführt und etwaige darin enthaltene Bedingungen (z.B. das Tragen einer Brille) eingehalten werden. Andernfalls erlischt die Nutzungsberechtigung gem. (3) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Die Nutzungsberechtigung nach (3) erlischt außerdem mit sofortiger Wirkung im Falle einer vorübergehenden Sicherstellung, des Entzuges oder des Verlustes der Fahrerlaubnis. Tritt einer der genannten Fälle ein, hat der Nutzer dies dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.

(8) Überprüfung vor Fahrtantritt

  1. Vor Fahrtantritt hat der Nutzer eine Schadenskontrolle durchzuführen. Hierbei ist der Zustand des gebuchten Fahrzeugs bezüglich der allgemeinen Fahrtauglichkeit gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 16 (1) hin zu überprüfen. Ferner, ist das Äußere und Innere des Fahrzeugs durch den Nutzer auf erkennbare Mängel und Schäden hin zu begutachten. Diese sind mit der zum Fahrzeug gehörenden Schadensliste, welche in der App beim Start der Buchung und während einer laufenden Buchung angezeigt wird, zu vergleichen.
  2. Werden durch den Nutzer am Fahrzeug Mängel oder Schäden festgestellt, die sich in der dazugehörigen Schadensliste nicht wiederfinden, ist er verpflichtet, diese noch vor Antritt der Fahrt dem Anbieter über die App oder alternativ telefonisch unter folgender Nummer mitzuteilen: 0345 6924-777. Kommt der Nutzer dieser Verpflichtung nicht oder erst nach Fahrtantritt nach, wird vermutet, dass das Fahrzeug bei Fahrtantritt frei von Mängeln und Schäden (mit Ausnahme der in der Schadensliste aufgeführten) war. Zusätzliche Mängel oder Schäden gelten dann als durch den Nutzer verursacht.
    Von der Meldung vor Fahrtantritt ausgeschlossen sind nur die Schäden, die aufgrund der Kleinstschadenkulanz nicht zu melden sind.
  3. Folgende Kleinstschäden sind mit der Kleinstschadenkulanz abgedeckt:
    • Einzelne Kratzer ohne Delle, welche eine Länge von 8 cm nicht überschreiten (vergleichbar mit dem Format einer EC-Karte)
    • Einzelne Delle, mit einer maximalen Ausdehnung von 2,5 cm im Durchmesser (vergleichbar mit einer 2 Euro Münze),
    • Minimaler und oberflächlicher Steinschlag ohne Rissbildung in der Frontscheibe.
    Die Kleinstschadenkulanz wird durch den Nutzer bei jeder Buchung erworben und auf der Rechnung als Buchungsgebühr dargestellt, wobei ihre Höhe in Abhängigkeit des Tarifes, in welchem die Buchung getätigt wird, und der gebuchten Fahrzeugkategorie variiert. Die Preise sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen.
    Für Schäden, welche in die Kategorie Kleinstschaden fallen, wird dem Verursacher keine Selbstbeteiligung berechnet.
  4. Der Anbieter behält sich vor, dem Nutzer den Fahrtantritt oder die Weiterfahrt zu untersagen, wenn dieser Mängel oder Schäden melden sollte, welche zu Sicherheitsmängeln bei Betrieb des Fahrzeugs führen könnten.

(9) Dauer der Nutzung

  1. Die Nutzungsdauer ist identisch mit dem durch den Nutzer gebuchten Zeitraum. Dies gilt unabhängig davon, ob oder wie lange das Fahrzeug innerhalb des Buchungszeitraumes tatsächlich genutzt wurde. Die Nutzung endet frühestens mit Ablauf des Buchungszeitraums und spätestens mit erfolgter ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges nach (13) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Für die Buchung des gewünschten Nutzungszeitraumes sind folgende Modalitäten möglich:
    1. Stationsbasiertes Carsharing:
      Beginn und Ende des Nutzungszeitraumes können vom Nutzer frei gewählt werden. Die Abrechnung erfolgt hinsichtlich des gesamten gebuchten Zeitraumes.
    2. Free Floating:
      Der Nutzungszeitraum kann zu jeder gewünschten Zeit beginnen und enden. Die Abrechnung erfolgt hinsichtlich des gesamten gebuchten Zeitraumes. Die maximale Mietzeit beträgt 72 Stunden. Dem Anbieter bleibt vorbehalten, das Vertragsverhältnis nach Ablauf dieser Zeit einseitig zu beenden.

(10) Benutzung

  1. Während des Zeitraumes, in dem sich das Fahrzeug im Besitz des Nutzers befindet, hat dieser dafür Sorge zu tragen, dass dieses ausschließlich vollständig verriegelt abgestellt wird und zu jedem Zeitpunkt gegen Diebstahl und Beschädigungen bestmöglich geschützt ist.
  2. Das Fahrzeug ist vom Nutzer sowie von allen übrigen damit beförderten Personen stets sorgsam zu behandeln. Die Angaben des Herstellers sowie diejenigen, die sich aus den Handbüchern und Fahrzeugunterlagen ergeben, sind zu beachten. Insbesondere ist darauf zu achten, dass ausschließlich die zugelassenen Kraftstoffe und Betriebsflüssigkeiten verwendet werden.
    Der Nutzer hat selbst dafür Sorge zu tragen, Kraftstoff und Betriebsflüssigkeiten zu prüfen und rechtzeitig aufzufüllen. Er ist außerdem verpflichtet, den Reifendruck zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
  3. Alle Fahrzeuge sind mit Tank- bzw. Ladekarten ausgestattet. Diese Tank- bzw. Ladekarten befinden sich im Handschuhfach, der zugehörige PIN wird in der App in der laufenden Buchung angezeigt. Diese Tank- bzw. Ladekarten sind vom Nutzer zur Betankung / Aufladung des genutzten Fahrzeuges an Tankstellen / der entsprechenden Ladesäule zu nutzen, die diese Tank- bzw. Ladekarten akzeptieren und dafür vorgesehen sind. Die Tankkarten können ebenfalls für den Erwerb von Betriebsflüssigkeiten (siehe II) genutzt werden.
    Dem Nutzer ist es explizit untersagt, die Tank- bzw. Ladekarten für die Betankung / das Laden von Premiumkraftstoffen / von Premiumprodukten oder für das Betanken / Laden von anderen als dem gebuchten Fahrzeug zu verwenden.
  4. Der Nutzer trägt Sorge dafür, dass sich bei Beendigung der Buchung sämtliche Fahrzeugutensilien wieder im Fahrzeug befinden, insbesondere Tankkarte, Kindersitz, Eiskratzer, Handfeger, Erste-Hilfe-Kit und das Ladekabel bei Elektrofahrzeugen.
  5. Der Anbieter ist berechtigt, fahrverhaltensbezogene Daten der Fahrzeuge (z. B. Beschleunigungs- und Bremsverhalten, Geschwindigkeit, Fahrdauer, Start- und Zielpunkte von Fahrten) durch das Driving Analysis Feature und das hierfür technisch erforderliche TripsFeature zu erheben, zu speichern und auszuwerten, soweit dies für die Durchführung des Kundenvertrages, die Sicherstellung der Verkehrssicherheit, die Schadenbearbeitung sowie zur Verbesserung des Carsharing-Angebotes erforderlich ist.
  6. Der Anbieter weist darauf hin, dass die Fahrzeuge mit einem Schadendetektor ausgestattet sein können. Dieses Schadenerkennungsmodul erfasst über seine Sensoren mit hoher Präzision die für die Erkennung von Schadenereignissen erforderlichen äußeren Einwirkungen auf das Fahrzeug, Beschleunigungsereignisse, die relevanten GPS-Positionen und ggf. weitere notwendige Fahrzeugdaten.
  7. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug frei von Verschmutzungen bleibt. Das Fahrzeug ist insbesondere dann als verschmutzt anzusehen, wenn der Innenraum Flecken aufweist oder sich in diesem Abfall, Asche oder Grünschnitt befinden. Auch Tabakrauch stellt eine unzulässige Verschmutzung dar. Ebenso Verschmutzungen, die durch den Transport von Gegenständen oder Tieren verursacht werden.
    Verschmutzungen des Innenbereichs durch Straßenschmutz oder Schlamm, sowie Verschmutzungen des Fahrzeugs von außen stellen nur insoweit eine unzulässige Verschmutzung dar, als diese über die gewöhnlichen und witterungsbedingten Verschmutzungen infolge eines normalen und üblichen Gebrauchs des Fahrzeugs hinausgehen.
  8. Der Nutzer hat sich während des Gebrauchs des Fahrzeugs an die geltenden gesetzlichen Vorschriften zu halten, insbesondere sich verkehrsgerecht zu verhalten. Er hat außerdem darauf zu achten, dass er das Fahrzeug möglichst materialschonend fährt und dieses nicht mehr als bei gewöhnlicher Nutzung üblich verschleißt.
  9. Die für die Benutzung des Fahrzeuges geltenden Sorgfaltspflichten gelten entsprechend auch für die Benutzung der Station. Insbesondere sind Verschmutzungen zu vermeiden und gegebenenfalls vorhandene Tore ordnungsgemäß zu verschließen.
  10. Hält der Nutzer die vorgenannten Sorgfaltspflichten nicht oder nicht in ausreichendem Maße ein und wird dadurch der Einsatz eines Technikers oder anderer dritter Hilfskräfte notwendig, hat er die dafür anfallenden Kosten selbst zu tragen. Der Nutzer ist verpflichtet, zunächst den Anbieter zu informieren, bevor er Reparatur- und Abschleppaufträge sowie sonstige kostenauslösende Maßnahmen in Auftrag gibt.

(11) Verbotene Benutzung

  1. Auslandsfahrten sind generell untersagt, es sei denn sie sind durch den Anbieter genehmigt.
    Der Nutzer muss eine Auslandsfahrt vor Fahrtantritt beim Anbieter per E-Mail an info(at)jetztmobil.de anmelden und schriftlich (per E-Mail) genehmigen lassen. Ohne Genehmigung sind Auslandsfahrten untersagt und der Anbieter berechtigt, die Haftungsreduzierung im Schadenfall zu verweigern.
    Der Anbieter weist ferner darauf hin, dass Fahrten in oder durch bestimmte europäische Länder, sowie alle außereuropäischen Länder wegen des erhöhten Risikos nicht möglich sind.
    Der Anbieter stellt dem Nutzer eine entsprechende Liste von zu genehmigenden und generell ausgeschlossenen Ländern im Downloadbereich der Webseite des Anbieters (www.jetztmobil.de/de/downloads) zur Verfügung.
  2. Das Fahrzeug darf ausschließlich von Nutzungsberechtigten nach (2) und (3) dieser AGB geführt werden. Dieser muss während der Buchung in einem dem Gesetz nach fahrtüchtigen Zustand sein und darf vor oder während der Fahrt keinen Alkohol, keine die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Medikamente, Drogen oder andere berauschende Mittel zu sich nehmen. Eine Weitervermietung oder eine Nutzung zur Begehung von Straftaten ist ausdrücklich untersagt. Das Rauchen, hierzu zählen auch E-Zigaretten oder sonstige Tabak- und Liquidverdampfer, im Fahrzeug hat zu unterbleiben.
    Der Anbieter behält sich vor, das Einhalten des generellen Rauchverbots in den Fahrzeugen mithilfe entsprechender Sensorik sicherzustellen.
  3. Das Fahrzeug darf nur mit der zulässigen Anzahl von Personen besetzt werden. Werden Kinder oder Kleinkinder befördert, hat der Nutzer dafür Sorge zu tragen, dass dies ausschließlich unter Verwendung einer geeigneten und ordnungsgemäß montierten Kindersitzvorrichtung erfolgt. Tiere dürfen nur in einem verschlossenen Transportbehältnis im Kofferraum transportiert werden. Der Transport leicht entzündlicher, giftiger und sonstiger gefährlicher Stoffe ist ausdrücklich untersagt.
  4. Außerdem darf das Fahrzeug nicht dazu verwendet werden, andere Fahrzeuge abzuschleppen oder anzuschieben. Ebenso untersagt ist die Verwendung für Fahrsicherheitstrainings, sämtliche motorsportliche Zwecke, die gewerbliche Personenbeförderung oder gewerbliche Personenmitnahme.
  5. Bei Verstoß gegen die genannten Verbote bleibt es dem Anbieter vorbehalten, eine Vertragsstrafe nach geltender Sonderpreisliste zu erheben.

(12) Verlängerung der Buchungszeit bei Verspätung

  1. Ist für den Nutzer absehbar, dass er das Fahrzeug nicht zu dem in der Buchung bestimmten Rückgabezeitpunkt wird zurückgeben können, ist er verpflichtet, die Buchungsdauer noch vor Ablauf des eigentlich gebuchten Zeitraumes zu verlängern. Besteht zu diesem Zeitpunkt bereits eine Buchung für den von der Verspätung betroffenen Zeitraum, ist eine Verlängerung des Buchungszeitraumes nicht möglich. Kommt es in diesem Fall dann tatsächlich zu einer verspäteten Rückgabe des Fahrzeuges, obliegt es dem Anbieter, die den ursprünglichen Buchungszeitraum überschreitende Zeit zu berechnen.
  2. Der Anbieter ist in jedem Fall berechtigt, eine Vertragsstrafe nach der geltenden Sonderpreisliste zu erheben, wenn die Verspätung durch den Nutzer zu vertreten ist.
    Unabhängig davon bleibt dem Anbieter die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzes vorbehalten, wenn der Nutzer seine Rückgabepflichten verletzt.
  3. Unabhängig von dem Grund der Verspätung hat der Nutzer den Anbieter von Schadensersatzansprüchen freizustellen bzw. durch den Anbieter bereits regulierte Beträge zu erstatten, die von dem Nutzer einer nachfolgenden Buchung berechtigterweise wegen der auf der verspäteten Rückgabe beruhenden Nichtverfügbarkeit des Fahrzeuges geltend gemacht werden.
    Dem Nutzer obliegt der Nachweis, dass er die verspätete Rückgabe nicht zu vertreten hat.

(13) Rückgabe

  1. Das Fahrzeug ist durch den Nutzer spätestens mit Ablauf des gebuchten Zeitraums ordnungsgemäß zurückzugeben. Erfolgt die Rückgabe verspätet oder nicht in ordnungsgemäßer Art und Weise, behält sich der Anbieter vor, eine Schadenspauschale nach der geltenden Sonderpreisliste zu erheben. Er ist außerdem zur Geltendmachung eines höheren Schadensersatzes berechtigt, wenn er nachweisen kann, dass ihm durch die verspätete oder nicht ordnungsgemäße Rückgabe ein höherer Schaden entstanden ist.
    Dem Nutzer bleibt seinerseits der Nachweis eines geringeren entstandenen Schadens vorbehalten.
  2. Das Fahrzeug ist stets mit sämtlichen enthaltenen Papieren und vollständig verriegelt abzustellen. Der Motor und sämtliche elektrischen Verbraucher sind zuvor auszuschalten. Der Fahrzeugschlüssel ist an dem dafür vorgeschriebenen Ort zu deponieren.
  3. Der Tank des Fahrzeugs muss mindestens zu einem Viertel aufgefüllt sein. Außerdem ist das Fahrzeug in dem Zustand zurückzugeben, in dem es der Nutzer entgegengenommen hat. Dies umfasst neben Mängeln und Schäden auch den Reinigungszustand des Fahrzeuges.
    Erfolgt die Rückgabe mit einem geringeren Tankstand oder mit bei Übernahme des Fahrzeugs nicht vorhandenen Verschmutzungen, behält sich der Anbieter vor, für Betankung und Reinigung einen pauschalierten Schadensersatz laut geltender Sonderpreisliste zu verlangen (vorbehaltlich des Nachweises höherer Kosten). Dem Nutzer bleibt es vorbehalten, den Nachweis eines geringeren entstandenen Schadens zu führen.
  4. Der Ort der Rückgabe bestimmt sich nach der vertraglich vereinbarten Nutzungsart: Beim stationsbasierenden Carsharing ist Rückgabeort stets die Station an der die Buchung gestartet wurde, beim Free Floating die entsprechende Zone.
    Nicht zurückgegeben werden darf das Fahrzeug im Bereich eines absoluten, eingeschränkten oder zeitweise geltenden Halteverbotes, auf bewirtschafteten Flächen, nicht öffentlichen Parkflächen oder sonstigen verbotenen Stellflächen.
  5. Der Nutzer hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass er bei Rückgabe des Fahrzeugs sämtliche persönliche Gegenstände aus diesem entfernt. Für zurückgelassene Gegenstände übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(14) Anzeigepflicht bei Unfällen und Diebstahl

  1. Unabhängig von der Höhe des eingetretenen Schadens oder ob durch den Nutzer oder durch einen Dritten verschuldet, ist der Nutzer im Falle eines Unfalls, der Entwendung des Fahrzeuges durch einen Dritten, eines Brandes oder eines Wildschadens verpflichtet, die Polizei zu verständigen, dem Anbieter unverzüglich davon zu berichten (Servicenummer: 0345 6924-777) und ihm über sämtliche wesentlichen Punkte und Einzelheiten zu berichten.
  2. Zusätzlich zu der unter I. geregelten Erstinformationspflicht ist der Nutzer außerdem verpflichtet, dem Anbieter innerhalb von drei Tagen nach dem Schadensereignis wahrheitsgemäß und vollumfänglich über sämtliche Einzelheiten des Schadensereignisses schriftlich Bericht zu erstatten.
    Wurde der Nutzer durch das schädigende Ereignis verletzt und ist ihm aus diesem Grunde eine schriftliche Unterrichtung in der vorgegebenen Zeit nicht möglich, hat er diese zu dem Zeitpunkt unverzüglich vorzunehmen, an dem es ihm gesundheitlich wieder zumutbar ist.
  3. Beruht das schädigende Ereignis vollständig oder teilweise auf einem Verschulden des Nutzers, steht es dem Anbieter frei, für den durch die Schadensabwicklung entstandenen Aufwand pauschalierten Schadensersatz nach der geltenden Sonderpreisliste zu verlangen. Es steht ihm frei, einen höheren entstandenen Schaden nachzuweisen. Dem Nutzer bleibt der Nachweis eines fehlenden oder geringeren eingetretenen Schadens vorbehalten.
  4. Handelt es sich um einen Unfall mit Drittbeteiligung ist es dem Nutzer ausdrücklich untersagt, ein Schuldanerkenntnis abzugeben. Der Anbieter behält sich vor, ein Schuldanerkenntnis zu genehmigen.

(15) Versicherung und Selbstbeteiligung

  1. Sämtliche Fahrzeuge werden durch den Anbieter gesetzlich versichert.
  2. Im Schadensfall (Haftpflicht- und/oder Kaskoschaden) hat der Nutzer eine Selbstbeteiligung zu tragen. Die Höhe der Selbstbeteiligung ergibt sich aus dem Nutzungsvertrag und aus der gültigen Preisliste und fällt für jeden einzelnen Schadensfall gesondert an. Versichert ist ausschließlich die Benutzung des Fahrzeuges durch den Nutzungsberechtigten innerhalb des Nutzungszeitraumes. Meldet der Nutzer ordnungsgemäß eine Verspätung entsprechend (12) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist er für den Zeitraum der Verspätung versichert.
  3. Es steht dem Nutzer frei, mit dem Anbieter eine vertragliche Vereinbarung dahingehend zu schließen, dass im Schadensfall lediglich eine reduzierte Selbstbeteiligung zu zahlen ist.
    Eine verringerte Selbstbeteiligung ist nur zu zahlen, wenn diese vor Fahrtantritt gebucht wurde.
  4. Die reduzierte Selbstbeteiligung kann entweder pro Fahrt oder als Jahrespaket (auch Sicherheitspaket) für einen Zeitraum von 12 Monaten abgeschlossen werden. Die Preise sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen.
  5. Wird das Jahrespaket gewählt, so ist dieses für 12 Monate gültig. Bei vorfristiger Kündigung durch den Kunden erfolgt keine anteilige Rückzahlung.
  6. Dem Anbieter steht ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn das Jahrespaket durch den Kunden in Anspruch genommen wurde. Eine Rückzahlung, auch anteilig, kann nicht erfolgen. Der Kunde wird hierüber schriftlich informiert und erhält die Möglichkeit zu individuell vereinbarten Bedingungen ein neues Jahrespaket zu erwerben.
  7. Die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung gilt ausschließlich für den Nutzer und nicht zu Gunsten nicht fahrtberechtigter Dritter.

(16) Haftung des Anbieters

  1. Die Haftung des Anbieters beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seinerseits oder von Seiten seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  2. Von der vorgenannten Klausel unberührt bleibt die Haftung des Anbieters für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Nutzers und die Haftung des Anbieters bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.

(17) Haftung des Nutzers

  1. Führt der Nutzer oder sein Erfüllungsgehilfe an dem Fahrzeug vorsätzlich oder grob fahrlässig Beschädigungen herbei, entwendet dieses oder verletzt eine seiner sich aus dem Nutzungsvertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebenden Pflichten, entfällt für den daraus entstandenen Schaden der Versicherungsschutz gem. (15) dieser Bestimmungen. Der entstandene Schaden ist bei vorsätzlicher Schadensverursachung durch den Nutzer in voller Höhe selbst zu tragen. Bei grob fahrlässiger Verursachung bemisst sich der Haftungsumfang des Nutzers in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis im Sinne des § 81 II VVG, im Falle der Verletzung von vertraglichen Pflichten im Sinne des § 28 II, III VVG.
    Dem Nutzer bleibt es unbenommen, das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit seinerseits zu beweisen.
  2. Ebenfalls in vollem Umfang haftete der Nutzer für Schäden, die auf einer fehlerhaften Bedienung und Benutzung des Fahrzeuges beruhen und vom Nutzer zu verschulden sind. Hierzu zählen insbesondere Schaltfehler, unzureichend gesicherte Ladung, Fehlbetankung, unsachgemäße Be- und Entladung, Nichtbeachtung von Verkehrszeichen sowie Durchfahrtshöhen- und breiten.
  3. Begeht der Nutzer während der Nutzungszeit Gesetzesverstöße, haftet er für diese selbst in vollem Umfang. Er ist außerdem verpflichtet, den Anbieter von sämtlichen Gebühren und Kosten, die aus Anlass des durch den Nutzer begangenen Gesetzesverstoßes von Behörden, Gerichten oder sonstigen Dritten gegen den Anbieter erhoben werden, freizustellen.
    Ebenso hat der Nutzer diejenigen Bearbeitungskosten zu erstatten, die dem Anbieter im Zusammenhang mit den Gesetzesverstößen entstehen. Der Anbieter kann hierfür pauschalen Schadensersatz nach geltender Sonderpreisliste erheben. Es bleibt ihm unbenommen, die Entstehung eines höheren Schadens nachzuweisen und diesen einzufordern.
    Dem Nutzer bleibt es seinerseits unbenommen, die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen.
  4. In Fällen der Fahrzeugbeschädigung, des Fahrzeugverlustes oder der Verletzung des Nutzungsvertrages, die nicht unter I. – III. dieser Klausel fallen, haftet der Nutzer ebenfalls nach den allgemeinen Haftungsregeln jedoch lediglich bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung (15).
  5. Die Haftung des Nutzers erstreckt sich in jedem Fall auch auf sämtliche Schadensnebenkosten, insbesondere Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Sachverständigenkosten oder Wertminderung.

(18) Entgelte

  1. Dem Nutzer können Startentgelte, Entgelte zur Nutzung der Fahrzeuge, sowie Sonderentgelte gemäß gültiger Preis- bzw. Sonderpreisliste in Rechnung gestellt werden.
  2. Der Nutzer trägt sämtliche Kosten im Zusammenhang mit erhobenen Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege (z. B. Maut, Parken) und erbringt sämtliche im Zusammenhang mit der Gebührenerhebung erforderlichen Mitwirkungspflichten, wie z. B. den Erwerb und die Anbringung entsprechender Vignetten. Ebenso trägt der Nutzer die Parkgebühren, wenn das Fahrzeug auf gebührenpflichtigen Parkplätzen während der Buchung abgestellt wird. Dies gilt auch dann, wenn die Station des gebuchten Fahrzeugs durch andere Verkehrsteilnehmer belegt ist und das Beenden der Buchung an einem anderen Ort erfolgen muss.

(19) Zahlungsbedingungen

  1. Die Zahlung der unter (18) aufgeführten Entgelte erfolgt mit dem im Nutzerkonto hinterlegten Zahlungsmittel(n) und mithilfe eines durch den Anbieter zur Verfügung gestellten Zahlungsdienstleisters. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass das Zahlungsmittel jederzeit ausreichend Deckung aufweist.
  2. Das Entgelt zu einer Buchung, welches sich aus dem Entgelt für die Kleinstschadenkulanz, dem Zeitpreis und der Kilometerpauschale zusammensetzt, sowie alle sonstigen Entgelte werden dem im Nutzerkonto für die betreffende Buchung hinterlegten Zahlungsmittel direkt und ohne Abzug nach Mietende in Rechnung gestellt. In Abhängigkeit des gewählten Zahlungsmittels erfolgt die Belastung unmittelbar im Anschluss an das Buchungsende (z.B. Kreditkarte) oder zum Stichtag, welcher auf der Rechnung benannt ist (z.B. SEPA-Lastschrift).
  3. Erteilt der Nutzer keine Einzugsermächtigung oder widerruft er diese, ist der Anbieter berechtigt, ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt zu berechnen, dessen Höhe sich nach der geltenden Sonderpreisliste bestimmt. Dieses Bearbeitungsentgelt fällt für jede Rechnung separat an. Es bleibt dem Anbieter vorbehalten, die Entstehung höherer Kosten nachzuweisen. Ebenso bleibt dem Nutzer der Nachweis niedrigerer entstandener Kosten vorbehalten.
  4. Werden infolge eines Zahlungsverzuges des Nutzers Mahnschreiben des Anbieters notwendig, fallen hierfür pauschale Mahngebühren nach der geltenden Sonderpreisliste an. Es obliegt dem Nutzer nachzuweisen, dass dem Anbieter derlei Mahnkosten nicht oder nur in geringerem Umfang angefallen sind.
  5. Der Anbieter ist berechtigt, offene und berechtigte Zahlungsforderungen gegen den Nutzer an ein externes Inkassounternehmen abzutreten, sofern der Nutzer sich trotz mehrfacher Mahnung im Zahlungsverzug befindet. In diesem Fall gehen sämtliche Rechte aus der Forderung einschließlich der Geltendmachung weiterer Verzugskosten auf das beauftragte Inkassounternehmen über.

(20) Aufrechnung, Einwendungsausschluss

  1. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Nutzer ausschließlich aufgrund von Gegenansprüchen aus dem Vertragsverhältnis zu.
  2. Die Aufrechnung gegen Geldforderungen des Anbieters kann der Nutzer nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder entscheidungsreifen Gegenforderungen erklären.

(21) Kündigung des Nutzungsvertrages und Sperrung des Nutzers

  1. Der Kundenvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien jederzeit gekündigt werden.
    Um die Kündigung durchzuführen, wählt der Nutzer in seinem Profil das Feld „Benutzerkonto löschen“ aus.
    Wurde für den zu kündigenden Tarif eine Mindestlaufzeit vereinbart, so ist die ordentliche Kündigung für beide Parteien erstmals mit einer Frist von einem Monat zum Ende dieser Mindestlaufzeit möglich.
  2. Außerdem steht beiden Parteien ein Recht zur außerordentlichen Kündigung nur aus wichtigem Grund zu. Anstelle einer außerordentlichen Kündigung hat der Anbieter auch die Wahl, den Nutzer aus wichtigem Grund für die Anmietung von Fahrzeugen zu sperren.
    Entscheidet sich der Anbieter zu einer außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages, kann er dem Nutzer ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
    Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn eine der Vertragsparteien gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, sich der Nutzer im Zahlungsverzug mit nicht unerheblichen Forderungen befindet oder gegen eine der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Pflichten verstößt.

(22) Mitteilungspflichten

  1. Ändern sich die vom Nutzer gemachten Vertragsdaten, ist dieser verpflichtet, diese Änderung dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
  2. Kommt der Nutzer dieser Verpflichtung nicht nach und müssen die Daten infolgedessen durch den Anbieter ermittelt werden, kann dieser für den ihm hierdurch entstandenen Aufwand pauschalen Schadensersatz nach der geltenden Sonderpreisliste verlangen. Es bleibt ihm vorbehalten, den Nachweis eines höheren Schadens zu führen und diesen zu verlangen.
    Dem Nutzer bleibt es seinerseits vorbehalten, die Entstehung eines geringeren entstandenen Schadens nachzuweisen.

(23) Bonitätsprüfung

  1. Die Anmietung eines Fahrzeugs setzt die korrekte Angabe der Anschrift sowie eine ausreichende Bonität des Nutzers voraus. Zum Zwecke der Überprüfung der angegebenen Daten behält der Anbieter sich vor, die vom Nutzer hinterlegten Daten (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Adresse) an einen auskunftsgebenden Dienstleister (z.B. SCHUFA Holding AG (SCHUFA), Informa HIS Solutions GmbH, die Experian GmbH, infoscore Consumer Data GmbH und andere) zu übermitteln.
  2. Darüber hinaus bleibt es dem Anbieter vorbehalten, Bonitätsdienstleistern (z.B. der SCHUFA Holding AG (SCHUFA) und anderen) Daten über die Aufnahme und Beendigung des Nutzungsvertrages mit dem Nutzer zu übermitteln und von diesen Auskünfte über den Nutzer zu erhalten.
  3. Bei einer negativen Bonitätsauskunft ist der Anbieter in seiner Wahl frei, ob er mit dem Nutzer keinen Vertrag eingehen, den Nutzer sperren oder einen bestehenden Vertrag kündigen möchte.
  4. Unabhängig davon wird der Anbieter auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens an Bonitätsdienstleister (z.B. der SCHUFA Holding AG (SCHUFA) und anderen) übermitteln, soweit dies nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist. Eine solche Meldung erfolgt in Übereinstimmung mit den Festlegungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nur, insoweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.

(24) Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten des Nutzers dürfen durch den Anbieter nur insoweit verarbeitet, gespeichert, übermittelt oder genutzt werden, wie dies zur Durchführung des Nutzungsvertrages erforderlich ist. Es besteht der Grundsatz der Zweckbindung.
    Eine darüberhinausgehende Verarbeitung personenbezogener Daten des Nutzers darf nur in Übereinstimmung mit den Festlegungen der Datenschutz-Grundverordnung vorgenommen werden. Dies ist mit der Einwilligung des Nutzers gegeben, oder wenn es zur Wahrung der berechtigten Interessen des Anbieters, der im Vertrag genannten Personen und Unternehmen oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch keine schutzwürdigen Belange des Nutzers beeinträchtigt werden.
  2. Begeht der Nutzer eine Ordnungswidrigkeit oder verstößt er gegen die Straßenverkehrsordnung oder die Straßenverkehrszulassungsordnung, ist der Anbieter berechtigt, personenbezogene Daten des Nutzers den Straßenverkehrs- bzw. Ordnungsbehörden in dem notwendigen Umfang weiterzuleiten.
  3. Die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der kommerziellen Verwertung oder der Markt- und Meinungsforschung ist dem Anbieter ausdrücklich untersagt. Dagegen ist die Weitergabe von Daten in anonymisierter Form erlaubt.
  4. Der Anbieter verfügt über Fahrzeuge mit GPS-Ortung. Bei ordnungsgemäßer Nutzung dieser Fahrzeuge erfolgt eine Positionsbestimmung jedoch ausdrücklich nicht. Allein im Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeuges wird von der Möglichkeit zur Positionsbestimmung durch den Anbieter Gebrauch gemacht.
    Verstößt der Nutzer gegen die sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebenden Rückgabepflichten oder verhält sich in irgendeiner anderen Weise vertragswidrig und wird hierdurch die Ortung des Fahrzeuges notwendig, berechtigt dies den Anbieter ebenfalls dazu, eine Positionsbestimmung durchzuführen.
  5. Der Anbieter verfügt in seiner Flotte auch über herstellerspezifisch vernetzte Fahrzeuge. Mit dem Abschluss eines Nutzungsvertrages nach (1) dieser AGB stimmt der Nutzer gesonderten Regeln für vernetzte Fahrzeuge zu, welche in den Datenschutzrechtlichen Informationen des Anbieters separat aufgeführt sind.
  6. Wenn personenbezogene Daten durch die Bereitstellung bestimmter Dienste nach außerhalb der EU in ein Land übermittelt werden, das kein adäquates Datenschutzniveau bietet, wird der Anbieter sicherstellen, dass angemessene Sicherheitsvorkehrungen vorhanden sind (Vorhandensein von Standardvertragsklauseln oder die Unterwerfung unter den EU-US-Data Privacy Framework oder Angemessenheitsbeschlüsse der EU-Kommission).
  7. Der Nutzer ist damit einverstanden, dass ihm nach vorheriger Einwilligung in regelmäßigen Abständen Informationen über das Angebot des Anbieters sowie anderer zur PS-Union Holding GmbH gehörender Unternehmen in Form von Druckerzeugnissen oder in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden.

(25) Sonstige Bestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  3. Der Anbieter behält sich das Recht vor, sämtliche Positionen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Preise und Gebühren zu ändern. Den Nutzer setzt er hierüber unverzüglich in Kenntnis.
  4. Änderungen bedürfen der Schriftform. Diese Regelung gilt ebenso für den Fall der Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
  5. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein sollten oder nach Vertragsschluss werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird in diesem Fall durch eine wirksame und durchführbare ersetzt, deren Wirkung der verfolgten Zielsetzung der Vertragsparteien am nächsten kommt.
    Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
  6. Für alle Streitigkeiten aus oder im Verhältnis mit dem Vertragsverhältnis zwischen Anbieter und Nutzer wird als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters vereinbart, sofern der Nutzer nicht über einen allgemeinen Gerichtsstand im Inland verfügt, oder seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder beides im Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist, oder der Nutzer Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

JETZT mobil GmbH | Stand: 15.01.2026

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